Schlüsselzahl B196

Seit dem 01.01.2020 darf man mit der Fahrerlaubnis Klasse B, ohne eine zusätzliche Fahrprüfung, Leichtkrafträder bis 125 ccm fahren.

Das Kraftrad darf jedoch eine Motorleistung von 11 kW nicht übersteigen und das Verhältnis der Leistung zum Gewicht muss im Rahmen von 0,1 kW/kg bleiben.

Wichtig!! Mit dieser Berechtigung darf nur innerhalb Deutschlands gefahren werden. Die Berechtigung enthält keinen Eintrag für die Fahrerlaubnis der Klasse A1, sie ist lediglich eine Schlüsselzahl.

Bedingungen:

  • mindestens 25 Jahre alt
  • seit 5 Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen
  • 4 Theorieeinheiten zu je 90 Minuten 
  • 5 Praxiseinheiten zu je 90 Minuten sind mindestens vorgeschrieben

Kontakt

Fahrschule Drive Sensation
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