Klasse L

Der Einstieg in die Zugmaschinen-Welt. Mit der Klasse L darf man bis zu zwei Anhänger ziehen, und das ohne vorgeschriebene Fahrausbildung.
 
Fahrzeuge: Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und - sofern die, durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt - sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
 

Mindestalter: 16 Jahre
Voraussetzungen: Keine
Befristung: 15 Jahre
 

Theorie:

  • 12 Doppelstunden Grundstoff
  • 2 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis:
Keine praktische Ausbildung erforderlich

Kontakt

Fahrschule Drive Sensation
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