Klasse AM

Fahrzeugart: 2 bzw. 3 rädrige Kleinkrafträder und 4 rädrige Leicht-Kfz

  • 2 rädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen), die höchstens 45 km/h fahren und deren Hubraum nicht größer als 50 cm³ ist.
  • Weiterhin Fahrräder mit einem Hilfsmotor, die ebenfalls die vorgenannten Merkmale aufweisen und außerdem die Merkmale von Fahrrädern besitzen.
  • Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leicht-Kfz, Bauart bestimmt Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h und max. 4 kW Nennleistung bei Batteriebetrieb und max. 350 kg Leermasse bei Elektrofahrzeugen ohne Batterien.
  • Ferner darf man Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h fahren, wenn sie vor dem 31. Dezember 2001 ihre Erstzulassung für den Straßenverkehr hatten.


Mindestalter: 15 Jahre
Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse AM setzt keine andere Klasse voraus.
Befristung: 15 Jahre
 
Die theoretische Ausbildung besteht aus:
Die theoretische Ausbildung besteht aus 12 Doppelstunden Grundausbildung und 2 Doppelstunden Zusatzausbildung
 
Die praktische Ausbildung besteht aus:
Bei der praktischen Ausbildung muss man Übungsfahrstunden absolvieren, aber keine Sonderfahrten. Wie viele Stunden man benötigt, hängt von der Schnelligkeit des Lernfortschrittes ab.

Kontakt

Fahrschule Drive Sensation
Vorstadt 2 · 94486 Osterhofen

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