Klasse A 
Die Königsklasse der Krafträder!
Fahrzeugart: Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und mehr als 45 km/h sowie Trikes über 15 kW. Die FE Klasse A wird für Krafträder ohne Leistungsbeschränkung erteilt.
Mindestalter: 24 Jahre bei Ersterwerb einer Motorradklasse oder 2 Jahre nach Erwerb der Klasse A2, 21 Jahre für's Trike über 15 kW
Geltungsdauer: 15 Jahre
Beinhaltet Klasse: A2, A1, AM
Theorie – Mindestumfang des Theorieunterrichts | Mit Vorbesitz Klasse B | Mit Vorbesitz der Klasse A2 |
Grundunterricht | 6 | 0 |
Klassenspez. Unterricht | 4 | 0 |
Gesamt (Doppelstunden zu je 90 Min.) | 10 | 0 |
Praxis – Mindestumfang der Sonderfahrten | ||
Schulung auf Bundes- od. Landstraßen | 5 | 0 |
Schulung auf Autobahnen | 4 | 0 |
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit | 3 | 0 |
Gesamt | 12 | 0 |
Bei dieser Klasse mit Vorbesitz A2 entfällt die theoretische und praktische Ausbildungspflicht!
Es ist lediglich eine praktische Prüfung zu absolvieren! Ein Anruf genügt und wir bereiten Sie zur Prüfung vor!
Kontakt
Fahrschule Drive Sensation
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